Der Jahreswechsel naht und wir informieren hier, was sich 2022 für Autofahrer in Deutschland ändert.

Der Umtausch der alten Führerscheine beginnt.

Da die roten oder grauen Führerscheine nicht fälschungssicher sind und die Inhaber aufgrund der alten Bilder oft kaum zu erkennen sind, müssen alle alten Führerscheine schrittweise bis 2033 umgetauscht werden. Rund 43 Millionen Dokumente sind wohl davon betroffen und für die ersten endet die Frist am 19.Januar 2022.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrers ausschlaggebend: betroffen sind Führerscheininhaber, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurden.

Änderungen bei der Elektro-Kaufprämie für Plug-in-Hybride

Im Herbst 2022 ändern sich die Förderbedingungen für Elektromobilität werden für Plug-in-Hybride. Ab dem 1.Oktober 2022 müssen förderfähige Fahrzeuge mindestens 60 Kilometer rein elektrisch zurücklegen können. Aktuell sind es 40 Kilometer oder max. 50 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer.

Die Farbe der HU-Plakette

2022 erhalten nicht erstzugelassenen Fahrzeuge nach der Hauptuntersuchung ein grüne Plakette. Wer auf seinem Fahrzeug aktuell die braune Plakette hat, muss 2022 zur HU.

Neues bei den Typklassen der Kfz-Versicherung

Ab 2022 gelten bei der Kfz-Haftpflichtversicherung höhere Typklassen. Für drei Viertel der Versicherten ändert sich hier aber nichts, nur ein Viertel profitieren von der Neueinstufung. In der Teilkaskoversicherung sind rund 4% von einer höhreren Typklasse betroffen, ca. 32% kommen in eine niedrigere. Bei der Vollkaskoversicherten erhalten rund 3% der Fahrzeuge eine höhere und rund 40% eine niedrigere Einstufung.

Erhöhung der Spritpreise

Aufgrund der höheren CO2-Abgabe von 25€ auf 30€ pro Tonne, kommt es zu einer für Bezin von 8,4 Cent und Diesel von 9,5 Cent pro Liter. Abhängig sind die Spritpreise aber auch vom Ölpreis. Eine sichere Aussage über die Spritpreise ist daher nicht möglich.

Sicherheitssysteme in Neuwagen

Am 5. Januar 2020 ist die EU-Verordnung Nr. 2019/2144 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern in Kraft getreten.
Die Verordnung ist ab dem 6. Juli 2022 in allen EU-Mitgliedstaaten verpflichtend anzuwenden. Das bedeutet, dass ab dem 7.Juli 2024 u.a. folgende neue Fahrsicherheitssystem verbaut sein müssen:
hochentwickelte Notbremsassistenzsysteme für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, Notfall-Spurhalteassistenten, Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Abbiegeassistenzsysteme und Kollisionswarnsysteme, Ereignisbezogene Datenspeicherung

Mautgebühren in Österreich

Die Vignette wird um 1,4% teuerer und trägt die Farbe Marille. Seit Ende November 2021 ist sie erhältlichund vom 1. Dezember 2021 bis 31. Januar 2023 gültig.Das 10-Tages-Pickerl zum Beispiel kostet statt 9,50 € nun 9,60 €.

Änderungen des Bußgeldkatalogs

Bereits ab dem 9.November 2021 traten die Änderungen in Kraft. Hier ein Überblick aller Änderungen.