Update: gültig ab 8.12.2021

UPDATE: Gültig ab 20.01.2022
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die 2G-Beschränkungen vorläufig ausgesetzt, wonach nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu Geschäften des Einzelhandels haben.

Kein 2G Nachweis mehr für Shopkunden nötig.

Seit dem 03.12.2021 gilt die 15. Infektionsschutz-Maßnahmeverordnung in Bayern.
Die Verordnung gilt in dieser Form bis zum 15.12.2021.
Unsere Kfz-Werkstatt, Service und Tuningbetrieb sind wie gewohnt für Sie uneingeschränkt geöffnet.

Wir waren in den letzten Monaten schon für Sie da und hatten unsere Kfz- Werkstatt
weiterhin geöffnet, um Ihre Mobilität erhalten zu können.

Nach wie vor gilt: Um Ihre und unsere Gesundheit nicht zu gefährden bitten wir Sie, die einfachen Hygieneregeln zu beachten.
Ferner bitten wir Sie den Abstand zu anderen Kunden sowie zu uns
einzuhalten.
Da es um die Gesundheit von uns allen geht, bitten wir den persönlichen
Kontakt auf das Nötigste zu reduzieren.

Tragen Sie bitte eine FFP2 Maske (bitte selbst mitbringen)
Es können sich aufgrund der aktuellen Gesetzesvorgabe maximal 2 Personen
im Verkaufsraum aufhalten.

Die Kfz-Werkstatt hat nach wie vor geöffnet.
Bestehende Service-/ Reparatur und Räderwechseltermine behalten ihre Gültigkeit.

Neue Termine können per Email, telefonisch (09391/9088568) oder mit unserem Online Terminbuchungssystem ausgemacht werden.
Auf unserer Website findet man das Formular „gmg- Werkstattauftrag“*,
das von Ihnen ausgedruckt und schon zu Hause ausgefüllt werden kann.
Wir bieten auch einen Hol-und Bring-Service.

Sprechen Sie uns bitte dazu an.