Wir sind weiterhin für Sie da und halten Sie mobil.
Seit dem 11.01.2021 gilt die 11. Infektionsschutz-Maßnahmeverordnung in Bayern. Die Verordnung gilt in dieser Form bis zum 31.01.2021. Kfz-Werktstätten und Tankstellensind von der Schließung ausgenommen. Wir waren in den letzten Monaten schon für Sie da und hatten unsere Kfz- Werkstatt weiterhin geöffnet, um Ihre Mobilität erhalten zu können. Nach wie vor gilt: Um Ihre und […]
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