Hauptuntersuchung auch während Corona?
Ja, auch in aktuellen Situation darf die Hauptuntersuchung nicht überzogen werden. Das Überziehen der Frist bleibt in den ersten zwei Monaten aber ohne Folgen. Bei einem Unfall mit abgelaufener TÜV Plakette könnte es eventuell Probleme mit der Versicherung geben, wenn ein technischer Defekt, der bei einer HU entdeckt worden wäre, als Ursache für den Unfall ermittelt würde.
Bei mehr als zwei Monaten droht ein Bußgeld von 15,-€, bei mehr als vier bis acht Monaten sind 25,-€ fällig. Danach wird man mit einem Bußgeld von 60,-€ und einem Punkt in Flensburg bestraft.
Die Prüfstellen haben unterschiedlich geöffnet. Beim TÜV Süd wurde z.B. der Service auf reduzierte Öffnungszeiten und Notbesetzung eingeschränkt. Dekra hält den Prüfbetrieb von Fahrzeugen aufrecht.
Wir halten Sie auch in diesen Zeiten mobil und möchten, dass Ihr Fahrzeug verkehrssicher bleibt. Wir bieten HU-Voruntersuchung an und checken Ihren Wagen. Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns einfach per Email oder telefonisch.
Neue Termine können per Email, telefonisch (09391/9088568) oder mit unserem Online Terminbuchungssystem ausgemacht werden. Auf unserer Website findet man das Formular „gmg- Werkstattauftrag“*, das von Ihnen ausgedruckt und schon zu Hause ausgefüllt werden kann.
Wir bieten auch einen Hol-und Bring-Service. Sprechen Sie uns bitte dazu an.
Wir halten Euch mobil.
Bleibt´s gesund. Eure Team vom gmg