Hauptuntersuchung verschwitzt. Was passiert nun?

Was passiert, wenn man de Hauptuntersuchung seines Fahrzeuges verschwitzt?
Alle zwei, für Neuwagenbesitzer nach 3 Jahren, ist die HU (Hauptuntersuchung) fällig. Das Datum ist leicht auf der Plakette abzulesen, doch oft vergeht die Zeit wie im Flug und man vergisst einfach, dass die HU fällig ist.
Wie lange darf man den „TÜV“ überziehen?
Die Hauptuntersuchung darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Sie muss innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette steht. Wenn man die Frist um mehr als zwei Monate überzieht, droht einem ein Verwarnungsgeld.
Wie hoch ist das Verwarnungsgeld?
Bei Pkw, Motorrädern und leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen) gilt
Mehr als zwei Monate | 15,- Euro |
Vier bis acht Monate | 25,- Euro |
Mehr als acht Monate | 60,- Euro und 1 Punkt in Flensburg |
Kommen weitere Bußgelder hinzu?
Weitere Bußgelder bei den Prüforganisationen kommen nicht hinzu. Allerdings wird ab einer Überschreitung um mehr als zwei Monate die Hautpuntersuchung „erweiterte HU“ genannt, auch Ergänzungsuntersuchung, und für die werden 20% extra berechnet.
Wird der überzogene HU-Termin rückdatiert?
Nein, seit 2021 gibt es keine Rückdatierung mehr. Das heißt, man muss mit dem Fahrzeug zur nächsten HU erst wieder volle zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin.
Wie sieht es bei Saisonkennzeichen aus?
Falls die HU außerhalb der Saison fällig wäre, muss sie im ersten Monat der nächsten Saison nachgeholt werden.
